Impressum | Datenschutz

Travelinfo

Mit unseren Reiseinformationen erhalten Sie alle wichtigen Angaben über Devisen-, Einreise- und Sicherheitsbestimmungen. Wir informieren Sie über aktuelle Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts, sowie über die landesspezifischen Zollbestimmungen.

Weiterhin erhalten Sie viele relevante Kontaktadressen, Öffnungszeiten sowie Tipps rund um den Aufenthalt.

Der Service wird ihnen zu Verfügung gestellt von der

Landinformationen für Bulgarien

Letztes Update: 16.03.2026 10:34:15
Landname: Bulgarien      
Code: BG
ISO Code: BGN
Devisenkurs: 1 Euro = 1.966 BGN
Währung:
Währungsbezeichnung: Bulgarische Lew
Währungssymbol: Lw, Lv
Teilungsverhältnis: 1 Lv = 100 Stotinki (St)
Kontinent: Osteuropa

Hauptstadt: Sofia

Sprache: Amtssprache ist Bulgarisch. Vor allem in den Urlaubsorten wird auch Deutsch, Englisch, Französisch oder Russisch gesprochen. Es gibt türkisch- und mazedonisch sprechende Minderheiten.

Landesvorwahl: 00359


 

Devisenbestimmungen:

 

Landeswährung:

Einfuhr: Frei, Deklarationspflicht ab 10.000 €.

Ausfuhr: Frei, Deklarationspflicht ab 10.000 €.

 

Fremdwährung:

Einfuhr: Frei, Deklarationspflicht ab 10.000 €.

Ausfuhr: Frei, Deklarationspflicht ab 10.000 €.

 

Banknoten: EUR, USD (kleine Stückelung).

Kreditkarten: Diners Club, American Express, Carte Blanche, Eurocard und Visa werden teilweise akzeptiert. Geldautomaten sind weit verbreitet. 

  • Lassen Sie bei der Benutzung von Geldautomaten und Zahlung mit Kreditkarte die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug walten, um ein Ausspähen der Geheimzahl, eine Manipulation der Geldautomaten oder das Kopieren der Karte zu verhindern. 

Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

In größeren Städten ist es in der Regel problemlos möglich, mit Debit- (Girocard)/Kreditkarte zu bezahlen. In ländlichen Gegenden empfiehlt es sich sehr, zusätzlich Bargeld mitzuführen. 

Neue Währung

Am 1. Januar 2026 wurde in Bulgarien der EUR eingeführt. Bis zum 31. Während der ersten sechs Monate können BGN kostenlos bei allen Banken in EUR eingetauscht werden.

Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden.

 

Mastercard Geldautomatensuche (ATM)

https://www.mastercard.com/global/en/personal/get-support/atm-near-me.html

 

 

Aktueller Sicherheitshinweis, Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: 03.2026

 

Aufgrund der bestehenden weltweiten Gefahr terroristischer Anschläge wurden in Bulgarien die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt. 

Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte dies bei Kontrollen nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen. 

Ein Eintrag in die Krisenvorsorgeliste wird empfohlen: https://elefand.diplo.de

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an belebten Orten wie Flughäfen und Bahnhöfen sowie von Touristen stark frequentierten Orten vor. 

Es ist inner- wie außer Orts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Fahrzeug-Diebstähle kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; dort wird jedoch bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung übernommen. 

Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte die Mitnahme von Anhaltern nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen. 

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Reiseunterlagen und andere wichtigen Dokumente sicher auf. 
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. 
  • Schließen Sie Fahrzeuge immer ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen. 
  • Nehmen Sie keine unbekannten Anhalter mit. 
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. 
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. 

Naturbedingte Risiken

Bulgarien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es herrscht überwiegend Kontinentalklima mit warmen Sommern und relativ kalten Wintern.

Schwimmen

Im Schwarzen Meer entstehen auch in Strandnähe immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Es kommt vereinzelt zu tödlichen Badeunfällen. Urlauber sollen daher auch in flachen Gewässern darauf achten, ob das Baden an der Stelle tatsächlich erlaubt ist, und die Warnhinweise der Rettungsschwimmer unbedingt beachten. 

 

 

Reisedokumente:

 

Pass

Die Einreise ist für deutsche (Schweiz, Österreich) Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Alle Reisedokumente müssen bei Ein- und Ausreise gültig sein. Abgelaufene Reisedokumente können bei der Einreise nach Bulgarien und bei der Ausreise aus Bulgarien seitens der bulgarischen Grenzpolizei zu Zurückweisungen führen. 

Von der Ein- bzw. Ausreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetes und wieder aufgefundenes Reisedokument wird abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Informationen auch an den Grenzkontrollstellen vorliegen. 

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. 

Reisen mit Kindern

Minderjährige, die neben der deutschen auch die bulgarische Staatsangehörigkeit haben, werden von den bulgarischen Behörden als bulgarische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für bulgarische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigen Person aus Bulgarien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.  

Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit (z.B. deutsch und bulgarisch) benötigen dann keine notarielle Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils, wenn beide gültigen Pässe/Personalausweise bei Grenzübertritt den bulgarischen Grenzbehörden vorgelegt werden. 

Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Visumpflichtige Kinder brauchen ein eigenes Visum.

Visum

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der EU.

EU-Länder und Schweiz (ununterbrochene und mehrmalige Aufenthalte mit Gesamtdauer von max. 90 Tagen pro Halbjahr, gerechnet vom Datum der Ersteinreise).

Meldepflicht

Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer "Bescheinigung für EU-Bürger" über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen. 

Einreisedokumente

Gültiger Krankenversicherungsschutz. 

Hinweis

Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird, sollte vor der Einreise direkt Kontakt mit der Botschaft des Ziellandes aufgenommen werden.

 

 

Zollbestimmungen:

 

Folgende Artikel können zollfrei nach Bulgarien eingeführt werden (für Personen ab 17 Jahren und bei Einreisen aus Nicht EU-Ländern):

 

  • 200 Zigaretten und 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
  • 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein und 4 l Tafelwein und 16 l Bier;

 

Geschenke, sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn / dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.

Einfuhrbestimmungen: 

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne zu deklarieren. 

 

  • bis zu 37g Gold und Platin;
  • 60g Gold- oder Platinschmuck;
  • 300g Silber (roh oder bearbeitet);

 

Bei größeren Mengen muss eine schriftliche Zollerklärung abgegeben werden. 

Der Waren Verkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Dem persönlichen Bedarf entsprechend. Dies gilt nicht für den Gewerblichen Warenverkehr. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgenden Höchstmengen:

 

  • 800 Zigaretten und 400 Zigarillos und 200 Zigarren und 1kg Tabak (ab 17 Jahre);
  • 10l hochprozentiges Alkoholika (ab 17 Jahre);
  • 90l Wein (davon höchsten 60l Schaumwein) und 110l Bier (ab 17 Jahre);

 

Deklarationspflicht

Antiquitäten, Kunstwerke, Schreibmaschinen, Kameras, Manuskripte, Pflanzen, Früchte und Samen, Waffen und Munition zu Jagdzwecken, Währungen und wertvolle Metalle und Edelsteine.

Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischen Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen. 

Einfuhrverbot

Waffen und Munition, Pornographie, Drogen und Betäubungsmittel. Die Einfuhr von Vögeln, Eiern und anderen Produkten vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelten Jagdtrophäen in die Europäische Union (EU) ist verboten.

Fleisch und Fleischprodukte aus den GUS-Staaten, der Türkei sowie aus Afrika und Asien dürfen nicht nach Bulgarien eingeführt werden. 

Haustiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. 

Hinweis

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. 

Mehr Information für Deutschland unter: http://www.zoll.de

 

 

Strafrechtliche Bestimmungen:

 

Drogenschmuggel wird mit empfindlichen und langjährigen Haftstrafen bestraft.

Beim Versuch des illegalen Grenzübertritts, etwa durch das Verstecken von Personen im Auto, kann das benutzte Fahrzeug als "Tatwerkzeug" entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen werden.

Gegen Ausländer die in Bulgarien einer strafbaren Handlung verdächtigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das u.U. für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrechterhalten wird.

Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt.

Eine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist in Bulgarien verboten. Die gesellschaftliche Akzeptanz der LGBTIQ-Gemeinschaft ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten jedoch schwächer ausgeprägt. Weder gleichgeschlechtliche Ehen noch eingetragene Partnerschaften sind derzeit zugelassen. Das bulgarische Verfassungsgericht erklärte am 27. Juli 2018, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, nicht der bulgarischen Verfassung entspricht. 

 

 

Krankheit / Gesundheitsvorsorge:

 

Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in Deutschland vergleichbar. Zwar ist die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt gut, es fehlt jedoch vielerorts an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen. 

Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden. 

Am Goldstrand kann vermehrt festgestellt werden, dass Privatärzte, die ihren Praxen z.T. in Hotels haben, sehr hohe Gebühren auch für einfachere Behandlungen verlangen. Vereinzelt wird von deutschen Ärzten auch über aufwändige und teure Fehldiagnosen und unnötige Behandlungen berichtet. Bei Nichtbezahlung wird mit Verhinderung der Ausreise und Passeinzug gedroht. In Einzelfällen werden Touristen durch Service-Personal des Arztes oder z.T. auch durch einzelne Hotelmitarbeiter bedrängt, die Rechnung zu begleichen und bei Ankunft in Deutschland sogar weiter mit Telefonanrufen belästigt. Erfragen Sie die Behandlungskosen nach Möglichkeit im Voraus und wenden Sie sich in diesen Fällen bitte sofort an Ihren Reiseveranstalter und die Polizei. 

In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatliche Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland. 

Reisemediziner / Tropenmediziner: http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de

       Impfschein erforderlich/empfohlen:

  • Gelbfieber: Nein                            
  • Cholera: Nein                           
  • Typhus: Ja
  • Polio: Ja                         
  • Malaria: Nein (Tabletten)  
  • Tetanus: Ja
  • Diphtherie: Ja
  • Hepatitis A: Ja (B+C) evtl.
  • Tollwut: Ja
  • FSME (Zecken): Ja                   
  • Keuchhusten: Ja
  • Mumps, Masern, Röteln: Ja
  • Pneumokokken: Ja
  • Influenza: Ja
  • COVID-19: Ja

 

HIV / AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. 

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst. 
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. 
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. 
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel. 

FSME / Borreliose

In den Flussniederungen besteht das Risiko der Übertragung einer Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) v.a. in den Monaten April bis Oktober (spärliche Datenlage). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt. Zecken können auch anderen Krankheiten (z.B. die Borreliose) übertragen. 

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken ab und entfernen sie diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen. 
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten und ggf. impfen. 

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speichel Tröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). In Bulgarien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. 

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streuenden Tieren. 
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. 
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speichel Tröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. 

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Bulgarien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung, gibt es nicht. Es wird ein guter Mückenschutz empfohlen. 

Hepatitis

Ein Infektionsrisiko für Hepatitis A und B besteht Landesweit. Gegen Hepatitis A empfiehlt sich ein Impfschutz und bei längerem Aufenthalt auch gegen Hepatitis B. Es sollte zudem unbedingt auf eine sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene geachtet werden.

COVID-19

Coronaviren sind eine Virusfamilie, die vorrangig bei Wirbeltieren Erkrankungen auslösen kann. Es besteht zudem die Möglichkeit der Überwindung der Artenbarriere, d.h. eine Infektion aus dem Tierreich kann auf Mensch übertreten. 

Coronaviren kommen weltweit vor und werden vor allem per Tröpfcheninfektion übertragen. Erkrankte zeigen vorrangig Infekte der Atemwege. Typische Symptome der Erkrankung sind laut Fieber, Husten, Atemnot, Gliederschmerzen und Erschöpfung. In schweren Fällen tritt eine Lungenentzündung mit beidseitigen Lungeninfiltraten auf. Eine Impfung gegen Coronaviren wurde entwickelt und wird angewandt. Präventiv kommen eine Reihe von Hygienemaßnamen sowie die Isolation von Erkrankten in Betracht. Die Virusübertragung von Mensch zu Mensch ist bestätigt. Die Inkubationszeit liegt in einem Bereich von 1 bis 14 Tagen bzw. im Schnitt bei 5 Tagen. 

Vogelgrippe

Die Vogelgrippe H5N1 wurde in Bulgarien festgestellt. Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichten und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

Hinweis

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung von eventuell eintretenden Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. 

Notruf

Polizei: 166 und 112

Feuerwehr: 160 und 112

Unfallrettung / Notarzt: 150 und 112

 

 

Verkehr:

 

Verkehrsausrichtung: Rechtsverkehr;

Geschwindigkeitsbeschränkungen:

  • In Ortschaften: 50 km/h;
  • Landstraßen: 90 km/h;
  • Autobahnen: 130 km/h;

Promillegrenze: 0,5 ‰;

  • Das Tragen von Warnwesten ist außerhalb geschlossener Ortschaften, beim Verlassen des Fahrzeuges, Pflicht.
  • Anschnallpflicht;                                         
  • Autofahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
  • In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt eine Winterreifenpflicht (mindestens 4 mm Profil).
  • Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. 

Infos speziell für Autoreisende unter: http://www.mvr.bg/

Viele Straßen (hauptsächlich in Ortschaften, aber auch Landstraßen) sind schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse. Bei Fahrten in der Dunkelheit ist erhöhte Vorsicht geraten.

Für das Befahren von Autobahnen und Landstraßen benötigt man eine Vignette. Diese kann an alle Grenzübergängen als 7-Tages-Vignette, Monats-Vignette und Jahres-Vignette erworben werden. Diese muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden. Onlinebestellung: https://www.bgtoll.bg/de/

Das Fahrzeug wird bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert. 

Bus: In allen größeren Städten stehen Busse zur Verfügung. Fernbusse fahren meist an den Hauptbahnhöfen in den Großstädten ab.

Taxi: Es gibt sie in allen Städten, auch für Überlandfahrten. Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1,- BGN pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.

Mietwagen: sind in allen größeren Städten erhältlich. Nationale- und Internationale Mietwagenfirmen sind vertreten.

Unterlagen: Nationaler Führerschein ist ausreichend für Kurzbesuche, der internationale Führerschein wird jedoch empfohlen. Der nationale Führerschein ist für EU-Bürger ausreichend. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen. um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Die Grüne Karte kann die Unfallaufnahme erleichtern.

Hinweis

Polizeikontrollen sind häufig und sehr streng. Verkehrsregeln sollten genau beachtet werden. Nie direkt an den kontrollierenden Verkehrspolizisten Bußgeld bezahlen, sondern nur per Bankeinzahlung. (Korruption). 

Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien vorläufig die Desinfektions-Pflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zur zusätzlichen Stau-Bildung an der türkisch-bulgarischen Grenzen führen. 

 

 

Allgemeine Informationen:

 

Telefonnummer zur Kartensperrung:

EC-Karten: 0049-1805 02 10 21 oder 0049-69 74 09 87;

American Express: 0049-69 97 97 10 00;

Visa: 0049-800 81 18 440 oder 001-41 05 81 38 36;

MasterCard: 0800-819 10 40 (in Deutschland) oder 001-63 67 22 71 11;

Diners Club: 0049-203 34 77 905;

Zentral Sperr-Notruf: 0049-116 116;

 

Öffnungszeiten:

Apotheken: Mo. - Fr. 08:00 - 18:00 Uhr.

Banken: Mo. - Fr. 09:00 - 16:00 Uhr.

Geschäfte: Mo. - Fr. 10:00 - 20:00 Uhr, Sa. 10:00 - 14:00 Uhr.

Postämter: Mo. - Sa. 08:30 - 17:30 Uhr. Luftpost nach west Europa benötigt von vier Tagen bis zu zwei Wochen. Das Hauptpostamt in Sofia hat 24 Stunden geöffnet. 

Informieren sie sich vor Ort über die genauen Öffnungszeiten, da sie abweichen können. 

 

Elektrizität / Stromnetz:

220 Volt, 50 Hz. Adapter nicht erforderlich.

 

Trinkgeld:

Je nach Ermessen.

 

Zeit:

MEZ +1.

Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ +2 (Sommerzeit in Bulgarien = Standardzeit MEZ (Winterzeit in Mitteleuropa) +2 Std.). Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer und im Winter jeweils +1 Std.

 

 

Botschaften:

 

Botschaft der Republik Bulgarien

Mauerstraße 11

10117 Berlin, Deutschland

Tel.: (0049) (030) 201 09 22 

Fax: (0049) (030) 208 68 38

E-Mail: info@botschaft-bulgarien.de  oder Embassy.Berlin@mfa.bg

Web.: http://www.mfa.bg/embassies/germany

 

Botschaft der Republik Bulgarien

Schwindgasse 8

1040 Wien, Österreich

Tel.: (0043) (01) 505 31 13 oder 505 64 44  

Fax: (0043) (01) 505 14 23 

E-Mail: amboffice@embassybulgaria.at 

 

Botschaft der Republik Bulgarien

Bernastraße 2 

3005 Berne, Schweiz

Tel.: (0041) (031) 351 14 55 oder 351 78 06

Fax: (0041) (031) 351 00 64

E-Mail: embassy.bern@mfa.bg

Web.: http://www.mfa.bg/embassies/switzerland

 

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Uliza Frederic-Joliot-Curie 25

Postfach 869

1000 Sofia, Bulgarien

Tel.: (00359) (02) 91 83 80

Fax: (00359) (02) 963 41 17 

Web.: http://www.sofia.diplo.de

 

Botschaft der Republik Österreich

Boulevard Zar Oswoboditel 13, Ulica Schipka 4

1000 Sofia, Bulgarien

Tel.: (00359) (02) 932 90 32   

Fax: (00359) (02) 981 05 67

E-Mail: sofia-ob@bmeia.gv.at

Web.: http://www.aussenministerium.at/sofia

 

Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Ulica Chipka 33

1504 Sofia, Bulgarien

Tel.: (00359) (02) 942 01 00 oder 942 01 15

Fax: (00359) (02) 946 16 22 

E-Mail: sofia@eda.admin.ch

Web.: http://www.eda.admin.ch/sofia

 

 

Unsere Angaben basieren auf Quellen, die wir für zuverlässig halten. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts übernommen werden.

Ein Service von Internationaler Sortenerkennungsdienst R.L. GmbH.